Für Kinder & Jugendliche
Es kann unterschiedliche Gründe geben, warum entschieden wurde, dass du für kurze oder auch längere Zeit in Schloss Neuhaus lebst. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist es jedoch so, dass es zu Hause Probleme gab, die nicht lösbar waren. Deine Familie braucht Unterstützung, damit es allen gut gehen kann. Es ist auf keinem Fall deine Schuld, dass du nicht zu Hause leben kannst. Dein Sozialarbeiter hat für dich entschieden, dass ein Leben bei deiner Familie derzeit nicht möglich ist. Manchmal trifft ein Sozialarbeiter die Entscheidung gemeinsam mit den Eltern der Kinder und Jugendlichen, manchmal bestimmt dies auch ein Richter. Was in deiner Familie der Grund war können dir deine Betreuer oder dein Sozialarbeiter erklären. Ob und wann du wieder nach Hause zu deiner Familie ziehen kannst entscheiden dein Sozialarbeiter oder das Gericht, nicht Schloss Neuhaus. Mindestens zweimal pro Jahr finden Gespräche statt, an dem die Leitung von Schloss Neuhaus, dein Sozialarbeiter, ein Betreuer, deine Eltern und auch du dabei bist. Dort wird besprochen, was sich schon alles verändert hat, was bei dir gut läuft, was noch nicht so gut funktioniert, wo du Hilfe brauchst oder auch deine Eltern Hilfe brauchen.
Gemeinsam mit deinen Betreuern in deiner Wohngruppe erarbeitet ihr immer wieder gemeinsame Perspektiven. Dies heißt, es wird zum Beispiel besprochen, was du brauchst, damit du dich in Schloss Neuhaus wohl fühlen kannst, wie der Kontakt mit deinen Eltern verläuft, ob du zu Besuch nach Hause fahren kannst und wie lange, welche Schule am Besten für dich passt, oder welchen Beruf du einmal erlernen willst.
Zeitgleich müssen auch deine Eltern daran arbeiten, dass ihr in Zukunft wieder gemeinsam Wohnen könnt. Sie bekommen Unterstützung von deinem Sozialarbeiter oder anderen Personen, die mit ihnen arbeiten.
Schloss Neuhaus Eine Sozialpädagogische Einrichtung des Landes OÖ
Neuhaus 1 I 4943 Geinberg I Telefon: +43 732 7720 - 532-05 I Fax: +43 732 7720 – 253299 I schlossneuhaus.post@ooe.gv.at