Schloss Neuhaus

Was wir tun

Vollversorgungsgruppen:

 

Schloss Neuhaus verfügt über vier stationäre Vollversorgungsgruppen und eine stationäre Krisengruppe.

 

Die Vollversorgungsgruppen sind jeweils für maximal neun Kinder und Jugendliche ausgerichtet. Das Aufnahmealter ist im Regelfall 5 Jahre.

 

Mit Vollversorgung wird die sozialpädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen bezeichnet, die nicht zu Hause aufwachsen können. Im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, werden Kinder oder Jugendliche, deren Wohl gefährdet ist, eine Hilfestellung angeboten. Diese Hilfestellung kann bspw. die Volle Erziehung, d.h. die Ausübung der Pflege und Erziehung, in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wie bspw. Schloss Neuhaus, sein.

 

Die stationäre sozialpädagogische Betreuung findet in der Vollen Erziehung in Gruppen statt. In einer Gruppe leben maximal 9 Kinder und Jugendliche, welche von einem „multiprofessionellem Team“ begleitet und betreut werden.

 

Schloss Neuhaus stellt die nötigen Ressourcen, wie die sozialpädagogische Betreuung, Unterstützung im schulischen und im beruflichen Bereich, Vermittlung von Sozialkompetenz, etc. bereit.

 

Ziel: die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu fördern, traumatische Erlebnisse zu bearbeiten und Sicherheit bzw. Schutz zu gewähren.

 

Betreuungsdauer: längerfristig (mindestens 2 Jahre) bis zur Verselbstständigung bzw. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

 

 

Den rechtlichen und fachlichen Rahmen dafür bilden das Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie die Richtlinie zur leistungs- und qualitätsorientierten Steuerung im Bereich der Erziehungshilfen der OÖ. Kinder- und Jugendhilfe.

 

 

Stationäre Krisenbetreuung:

 

Die Kinder-Krisengruppe bietet in der Regel Platz für sieben, in Notsituationen für maximal neun Kinder. Die Zielgruppe sind 5- bis 12-Jährige.

 

Die Krisenbetreuung ist eine besondere Form der Vollen Erziehung. Bei akuter Gefährdung des Kindes wird diese Form gewählt und dient somit dem unmittelbaren Schutz der Kinder und Jugendlichen bzw. der Deeskalation im Familiensystem.

 

Betreuungsdauer: Die Aufenthaltsdauer ist auf die Zeit der Abklärung und Perspektivenfindung mit maximal 3-4 Monaten begrenzt.

Unsere Klinische Psychologin im Haus bietet zusätzlich eine Diagnostik wie auch eine Begleitung der Kinder.

 

 

Familienarbeit:

 

Unsere Familienarbeiterin unterstützt die Wohngruppen bei der Familienarbeit, insbesondere im Austausch und der Zusammenarbeit mit den Eltern und wichtigen Bezugspersonen.

Dabei arbeitet Schloss Neuhaus unter anderem mit den lösungsorientieren Methoden des SEN-Konzeptes (Sicherheit entwickeln-Entwicklung nutzen).

 

 

Nachbetreuung:

 

Sofern eine Rückführung in die Herkunftsfamilie nicht möglich ist, wird der Jugendliche bzw. junge Erwachsene auf seinem Weg in die Verselbstständigung begleitet und unterstützt.

Junge Erwachsene werden dabei unterstützt sich ein Leben außerhalb von Schloss Neuhaus aufzubauen. Der Zeitpunkt wird individuell gewählt und geplant.

 

Für junge Erwachsene in Schloss Neuhaus besteht die Möglichkeit, nach Rücksprache bzw. Zustimmung der fallführenden Behörde, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, im Rahmen einer Hilfe für junge Erwachsene, weiterhin in und/oder von Schloss Neuhaus betreut zu werden. Die Hilfe endet jedenfalls mit der Vollendung des 21. Lebensjahres.

 

 

 

Leitbild:

 

In Schloss Neuhaus wurde unter Einbindung aller Mitarbeitenden ein gemeinsames Leitbild erarbeitet. Es dient als in die Zukunft reichender Leitfaden und als Basis für alle Handlungen nach innen und nach außen.

Folglich beinhaltet es Wertvorstellungen, Haltungen und Grundsätze sämtlicher Handlungsprozesse, wie bspw.:

 

  • „Wir sind DA!“
  • „Wir setzen auf Bewährtes und sind offen für Neues!“
  • „Wir vertrauen und respektieren einander!“
  • „Mit gutem Beispiel voran!“
  • „Wir übernehmen Verantwortung!“
  • „Gemeinsam sind wir stark – Miteinander Füreinander!“
  • „Wir bieten ein zu Hause!“
  • „Wir sind Partner!“

 

Es soll als eine verbindliche Orientierung zur Umsetzung und Implementierung der erarbeiteten Wertvorstellungen und Grundsätze in sämtlichen Handlungsprozessen dienen und jedem einzelnen am Herzen liegen.

 

 

„Statements der Mitarbeiter“ aus dem Leitbild:

 

„Eltern bleiben Eltern“

„Zusammenarbeit überträgt sich auf die Kinder“

„Jede Meinung zählt“

„Ich lache gerne mit den Kindern“

„Ich bewundere die Stärke der Kinder“

 

Schloss Neuhaus Eine Sozialpädagogische Einrichtung des Landes OÖ

Neuhaus 1 I 4943 Geinberg I Telefon: +43 732 7720 - 532-05 I Fax: +43 732 7720 – 253299 I schlossneuhaus.post@ooe.gv.at